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Führerschein trotz Handicap

Fahrschule Kurze & Behrens hilft Menschen mit Handicap bereits seit über 10 Jahren beim Erwerb einer Fahrerlaubnis. Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, können wir dir eine ganz individuelle Ausbildung ermöglichen. Wir unterstützen dich natürlich auch bei den notwendigen Behördengängen sowie bei behördlich angeordneten Fahrproben.

Auf diese Weise können wir auch dir ganz bestimmt zu mehr Mobilität im Alltag verhelfen!

Du hast noch keinen Führerschein?

Dann handelt es sich um einen NEUERWERB

Wende dich am besten einfach an uns. Wir stellen gemeinsam einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Außerdem helfen wir dir ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellt zu lassen.

Und dies ist das Vorgehen:

Weist ein Antragsteller eine Behinderung auf, die seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges einschränken kann, so entscheidet die Behörde nach § 3 Abs. 2 FeV, in welcher Form ein Gutachten zu erstellen ist (amts- bzw. fachärztliches Gutachten oder in besonderen Fällen eine MPU). Dein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird dann in der Regel an den zuständigen Sachverständigen (TÜV) mit der Bitte um Anfertigung eines Eignungsgutachtens weitergeleitet. In dem Eignungsgutachten beschreibt der Sachverständige aufgrund des med. Gutachtens und aufgrund deiner Fahrprobe genau die Fahrzeuganpassung und die Zusatzgeräte, welche  du zum sicheren Führen deines Fahrzeuges benötigst.

Nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhaltst du von deinem zuständigen Straßenverkehrsamt deinen Führerschein. Darin sind die Auflagen eingetragen, die sich aus dem Eignungsgutachten ergeben.

Aber Achtung:

Oft gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme, sowohl für die Fahrzeugumrüstung, als auch für Kosten des Führerscheins. Wir empfehlen dir, dies im Vorfeld mit deiner Krankenkasse zu klären.

Unsere Fahrschulwagen

Unser speziell umgerüsteter Fahrschul-Pkw hat ein Automatikgetriebe und verfügt über ein Hand-Bediengerät für Gas und Bremse sowie ein Hand-Bediengerät mit Multifunktionsdrehknopf für Lenkung, Blinker und die wichtigsten Bedienelemente. Außerdem ist das Fußgas ggf. nach links umsteckbar. Damit hast du trotz Mobilitätseinschränkung die Möglichkeit, dich frei im Straßenverkehr fortzubewegen. Komme gern bei uns vorbei um einfach mal probezusitzen.

Du Hattest bereits einen Führerschein?

Du besitzt bereits einen Führerschein und erliegst durch
Unfall oder Krankheit einer körperlichen Behinderung? Daaann handelt es sich um einen WIEDERERWERB


Nach § 2 Abs. 1 FeV bist du verpflichtet, dieses eigenverantwortlich der Fahrerlaubnisbehörde zu melden (unter der Voraussetzung, dass du durch deine Einschränkung nicht mehr in der Lage bist, ein Fahrzeug sicher zu führen). Der Gesetzgeber möchte die durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstehende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. In diesem Fall entscheidet die Behörde, in welcher Form ein Gutachten zu erstellen ist (Verfahrensweise entspricht der links beschriebenen, ggf. auch Erstellung eines neuen Eignungsgutachtens). Sie trägt dann anhand des Gutachtens die notwendigen Auflagen und Beschränkungen in deinen Führerschein ein. Eine neue Prüfung musst du jedoch nicht machen!

Erst wenn die Behörde Kenntnis von einer Behinderung hat, wird sie allerdings in der Regel tätig. Die Verjährungsfrist von 24 Monaten ist zwar mittlerweile abgeschafft, dennoch beginnt bei Bekanntwerden das behördliche Feststellungsverfahren.

Dieser Sachverhalt wird immer wieder falsch beschrieben. Häufig empfiehlt sich allerdings die freiwillige Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, um jederzeit über den geänderten Führerschein die geeigneten Maßnahmen nachweisen zu können.

Wir stehen dir gern bei all deinen Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Wenn du Fragen Rund um die Ausbildung und unserer Fahrschule hast, melde dich gern über das nebenstehende Formular. Wir beantworten dir gern alle dein Fragen.

Gruß
Die Fahrschule Behrens & Kurze