Dann handelt es sich um einen NEUERWERB
Wende dich am besten einfach an uns. Wir stellen gemeinsam einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Außerdem helfen wir dir ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellt zu lassen.
Und dies ist das Vorgehen:
Weist ein Antragsteller eine Behinderung auf, die seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges einschränken kann, so entscheidet die Behörde nach § 3 Abs. 2 FeV, in welcher Form ein Gutachten zu erstellen ist (amts- bzw. fachärztliches Gutachten oder in besonderen Fällen eine MPU). Dein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird dann in der Regel an den zuständigen Sachverständigen (TÜV) mit der Bitte um Anfertigung eines Eignungsgutachtens weitergeleitet. In dem Eignungsgutachten beschreibt der Sachverständige aufgrund des med. Gutachtens und aufgrund deiner Fahrprobe genau die Fahrzeuganpassung und die Zusatzgeräte, welche du zum sicheren Führen deines Fahrzeuges benötigst.
Nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhaltst du von deinem zuständigen Straßenverkehrsamt deinen Führerschein. Darin sind die Auflagen eingetragen, die sich aus dem Eignungsgutachten ergeben.
Aber Achtung:
Oft gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme, sowohl für die Fahrzeugumrüstung, als auch für Kosten des Führerscheins. Wir empfehlen dir, dies im Vorfeld mit deiner Krankenkasse zu klären.